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Ausschreibungsunterlagen prüfen. Wie Sie Eignungskriterien und K.O.-Kriterien nicht übersehen

Öffentliche Vergabeunterlagen können umfangreich sein. Ein Bekanntmachungstext, ein Leistungsverzeichnis, eine Bewerbungsbedingung, mehrere Anhänge mit Formblättern – und irgendwo darin verbergen sich die Anforderungen, die über Teilnahme oder Ausschluss entscheiden. Wer nicht systematisch vorgeht, übersieht schnell eine Anforderung, die den gesamten Aufwand zunichte macht.

Warum die Prüfung der Unterlagen unterschätzt wird

Viele Büros prüfen Ausschreibungsunterlagen mit derselben Frage: "Können wir das?" – und unterschätzen dabei eine zweite, ebenso wichtige Frage: "Dürfen wir daran teilnehmen?" Denn neben der inhaltlichen Eignung gibt es formale Anforderungen, die unabhängig von der Qualität des Angebots zur Ablehnung führen.

Das Ergebnis: Stunden in die Angebotserstellung investiert – und dann Ausschluss wegen fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung, falschem Referenzzeitraum oder einer übersehenen Mindestanforderung an den Jahresumsatz.

Die drei Prüfebenen

1. Formale Ausschlussgründe

Bevor Sie inhaltlich in die Unterlagen einsteigen, lohnt ein schneller Check auf formale Ausschlussgründe. Manche Vergabeverfahren sind von vornherein nur für bestimmte Unternehmensformen zugänglich:

  • Ist eine Kammermitgliedschaft zwingend vorgeschrieben?
  • Gibt es eine Residenzpflicht oder regionale Einschränkung?
  • Ist das Verfahren nur für Bietergemeinschaften ab einer bestimmten Größe geöffnet?
  • Gibt es Obergrenzen für die Unternehmensgröße (z.B. bei geförderten Projekten)?

Solche Anforderungen stehen meist in der Bekanntmachung oder im Abschnitt "Bedingungen für die Teilnahme". Eine Minute Lektüre kann viele Stunden Aufwand ersparen.

2. Eignungsanforderungen

Eignungsanforderungen definieren, welche Nachweise ein Bieter erbringen muss. Sie gliedern sich typischerweise in drei Bereiche:

Fachliche Eignung – Die wichtigste Kategorie für Planungsbüros. Hier werden Referenzen verlangt, manchmal auch Zertifikate (QM-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DGNB-Auditoren) oder benannte Schlüsselpersonen mit spezifischer Qualifikation.

Wirtschaftliche Eignung – Mindestjahresumsatz, Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen, Bankauskunft.

Rechtliche Eignung – Handelsregisterauszug, Eigenerklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Berufsgenossenschaft.

Für jede dieser Anforderungen gilt: prüfen Sie nicht nur, ob Sie grundsätzlich die Eignung erfüllen, sondern auch ob Sie die notwendigen Unterlagen tatsächlich vorlegen können – und ob diese noch gültig sind.

3. Inhaltliche K.O.-Kriterien

Der schwierigste Teil sind versteckte K.O.-Kriterien im Leistungsverzeichnis selbst. Das sind Anforderungen, die bei Nichterfüllung nicht zur Ablehnung der Eignung führen, sondern zur Wertung des Angebots mit null Punkten oder zur direkten Ablehnung.

Typische Beispiele:

  • Mindest-Projektbudgets oder Bausummen, die in der Referenz nachgewiesen werden müssen
  • Pflicht zur persönlichen Projektleitung durch einen benannten Projektverantwortlichen
  • Anforderungen an die maximale Entfernung des Büros vom Bauort
  • Sprachliche Anforderungen (Deutschkenntnisse C2 für alle eingesetzten Fachkräfte)
  • Spezifische Software-Anforderungen (BIM-fähig, bestimmte GAEB-Formate)

Diese Anforderungen stehen häufig nicht in der Eignungsprüfung, sondern verteilt über Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Anhänge. Sie werden bei einer oberflächlichen Lektüre leicht übersehen.

Worauf Sie besonders achten sollten

Referenzzeiträume. Die meisten Vergabeverfahren verlangen Referenzen aus den letzten drei bis fünf Jahren. Ein Projekt, das in Jahr sechs abgeschlossen wurde, zählt nicht – selbst wenn es das beste Referenzprojekt Ihres Büros ist.

Deckungssummen der Haftpflichtversicherung. Manche Vergaben verlangen höhere Deckungssummen als standardmäßig versichert. Falls die aktuelle Police nicht ausreicht, müssen Sie vorab klären, ob eine Erhöhung möglich ist und ob dies rechtzeitig vor Abgabe erfolgen kann.

Bieterfragen und Rügefristen. Wenn Ihnen in den Unterlagen eine Anforderung unklar oder unverhältnismäßig erscheint, haben Sie in der Regel das Recht, innerhalb einer Frist Rüge zu erheben oder Bieterfragen zu stellen. Verpassen Sie diese Frist, verwirken Sie das Recht.

Nebenbedingungen und Vertragsbedingungen. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) enthalten oft Anforderungen an Ausführungsfristen, Vertragsstrafen oder Zahlungsmodalitäten, die die Wirtschaftlichkeit des Auftrags erheblich beeinflussen können.

Systematische Prüfung als Standard etablieren

Die effizienteste Lösung für Büros, die regelmäßig an Vergaben teilnehmen: einen standardisierten Prüfprozess für neue Ausschreibungsunterlagen etablieren. Dieser sollte immer dieselben Prüfpunkte abarbeiten – unabhängig davon, wie umfangreich die Unterlagen sind.

Ein solcher Prozess beginnt mit der Bekanntmachung (formale Ausschlüsse), geht weiter zur Eignungsmatrix (Anforderungen und benötigte Nachweise), und endet mit einer inhaltlichen Schnellprüfung des Leistungsverzeichnisses auf versteckte K.O.-Kriterien.

Was sich in der Praxis bewährt hat: Die Frage "Was kann uns ausschließen?" vor der Frage "Wie gewinnen wir das?" zu stellen. Erst wenn klar ist, dass kein formales oder qualitatives Hindernis besteht, lohnt es sich, in die vollständige Angebotserstellung zu investieren.

Wenn KI die Unterlagen prüft

Moderne KI-Tools können Ausschreibungsunterlagen in Sekunden auf Eignungsanforderungen, Mindestkriterien und versteckte K.O.-Kriterien durchsuchen – auch in mehrseitigen PDFs mit komplexen Tabellenstrukturen. Was manuell 45 Minuten dauert, erledigt eine spezialisierte KI in unter einer Minute.

Dabei gilt: Die KI findet die relevanten Stellen und fasst sie zusammen. Die Entscheidung "Können und wollen wir das?" bleibt beim Büro. Aber die Zeit für das Durcharbeiten der Unterlagen, das Notieren relevanter Kriterien und das Abgleichen mit den eigenen Kompetenzen – die lässt sich erheblich reduzieren.


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